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Antwort gibt es nicht

Petition an den Europarat

Chair of the Petitions Committee

Postal address

European Parliament

1047 Brussels

Belgien

Petition:

Die verwaltungsrechtlichen Unrechte an den Opfer des Stalinismus durch Verwaltungsakte in Deutschland beenden.

Die Beseitigung der verwaltungsrechtlichen Unrechte und die Retraumatisierung der Opfer des Stalinismus durch Verwaltungsakte, müssen in der Bundesrepublik Deutschland ein Ende finden.

Geschätzt 250.000 Deutsche Bürger waren in politischen Gewahrsam in der ehemaligen DDR.

Ein Teil der Opfer hat sich voller Vertrauen auf die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland verlassen und sich an die Versorgungsämter gewandt.

Während die Anerkennung und Rehabilitation als politischer Häftling von den zuständigen Ämtern in den meisten Fällen reibungslos verlief, stockt bis heute die Anerkennung tatsächlich aller erlittenen unmittelbaren und mittelbaren Folgen der Inhaftierung.

Es ist übliche Praxis, einen nur geringen Teil der Haftfolgen anzuerkennen.

Die Anerkennung erfolgte in fast allen Fällen erst, nachdem extern auf die Verantwortlichen eingewirkt wurde.

In den ersten fünf bis sieben Jahren war es übliche Praxis der Versorgungsämter, jeglichen Anspruch abzulehnen. Die Versorgungsämter erklärten den Opfern, dass die Wahrscheinlichkeit des Zusammenhanges nicht gegeben ist und es an den notwendigen Beweisen für die Taten mangelt. Teilweise wurde von den traumatisierten Opfern Beweise in Form von fotografischen Aufnahmen oder sogar schriftlichen Geständnisse der Täter abverlangt.

Diese Praxis wurde durch einen Aufruf der Bundesregierung an die Länder im Jahr 1996 leicht gebessert, nachdem der Bundesregierung ein Gutachten über die Menschenrechtswidrigkeit der Verwaltungsakte vorgelegt wurde.

Leider ist es in diesem Zuge zu weiteren Unrechten gekommen, die in ihren Folgen bis heute fortwirken.

Entgegen der international und national durch renommierte Wissenschaftler festgestellter Haftfolgen, die bis in die heutige Zeit reichen, sind die Versorgungsämter nicht zum Einlenken und die Bundesregierung trotz Handlungsmöglichkeiten nicht zur Intervention bereit.

Ehemalige Häftlinge erleiden häufig in Folge der Beschädigungen die Erwerbsunfähigkeit und existenzielle Nöte.

Durch Erwerbsunfähigkeiten geraten die betroffenen Opfer in Armut.

Die bisherigen Hilfen sind weder ausreichend, um das Leid der Opfer zu lindern, noch genügen sie in den meisten Fällen für eine normale Lebensführung.

Leider ist Deutschland in seiner Geschichte beim Thema Wiedergutmachung bereits mit Schmach beschmutzt.

So hat die Bundesrepublik Deutschland den Opfern des Naziregimes in vielen Fällen Widergutmachung und Anerkennung der erlittenen Leiden zunächst versagt.

Der Eindruck, dass die verantwortlichen Behörden und Ämter der Bundesrepublik Deutschland den Weg der biologischen Lösung suchen liegt auf der Hand, und muss unterstellt werden.

Es ist für die Bundesregierung und die Länderregierungen eine internationale Schande, wie sie erneut mit den Opfern deutscher Gewaltherrschaft umgeht.

Diese Schande muss öffentlich benannt und offenkundig gemacht werden.

Während sich die Landes- und Regierungsvertreter jedes Jahr öffentlich zur Solidarität mit den Opfern erklären, scheint nur internationaler Druck auf die Bundes- und Landesregierungen Möglichkeiten zu eröffnen, das Los der Opfer des Stalinismus zu bessern.

Der Weg über den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist einer der möglichen Wege.

Als Betroffener und im Namen aller, die psychisch und physisch durch die Organe der ehemaligen DDR gefoltert wurden und die immer wieder aufs Neue durch Verwaltungsakte in der Bundesrepublik Deutschland das Trauma wieder und weiter erleben, bitte ich Sie um Hilfe und Unterstützung unsere ureigensten Rechte zu sichern.