Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure,
als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz
oder des deutschen Staates.
(nach Slime)

Rechtfertigung
Der Verfasser nimmt für die Berichterstattung Rechtfertigungsgründe gemäß § 193 Strafgesetzbuch in Verbindung mit Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch.
Er betont folgendes:
- ihm liegen alle Tatsachen zu den Berichten im Original vor,
- er beruft sich auf den garantierten Quellenschutz,
- die Berichterstattung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Meinungsbildung und Pressefreiheit,
- insofern ein Verdacht berichtet wird, ist dieses gekennzeichnet,
- er verwendet keine unerlaubte Identifizierbarkeit über den Namen,
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Pressemeldungen und Verdachtsberichterstattungen
Apenburg - Retter ohne Geheimnisse

Ein vierunddreißigjähriger Rettungssanitäter und Feuerwehrmann aus Apenburg bot aus Rache den Zeitungen Neuss-Grevenbroicher Zeitung und Rheinische Post persönliche Dokumente und Informationen an, nachdem Schriftsteller kein Schweigegeld zahlen wollte.
Zuviel des Guten in Apenburg

Ein mittdreißiger Feuerwehrmann aus Apenburg wurde im letzten Jahr zum Haupterben von derzeit 160.000 Euro bestimmt. Darüber hätte sich wahrscheinlich jeder gefreut. Jedoch nicht dieser Feuerwehrmann.